
In der Reihe “Geld verdienen in sozialen Medien 2016” versuche ich mich daran, auf sogenannten Paid4-Plattformen Geld zu verdienen. Im fünften Teil schildere ich die Erfahrungen mit Fan-Likes.de.
Vorteil: Übersichtlichkeit und Sicherheit
Die Bedienoberfläche von Fan-Likes.de gleicht der von SocialTrade24.de: Sie ist einfach und dadurch übersichtlich gehalten. Auch hier der große Vorteil: Man muss dem Anbieter keinen Zugriff auf seine Konten geben.
Geld verdienen mit Fan-Likes.de
Im Gegensatz zur Plattform SocialTrade24.de werden die “Likes”, die ich abgebe, zum größten Teil gewertet.
Durch positives Bewerten von Youtubevideos, „Liken“ von Facebookseiten und dem Folgen von Twitterkonten, etc. verdient man „Coins“, eine Fantasiewährung, die 1:1 in Eurocent umgewandelt werden kann.
Die schon auf der Startseite beworbenen Bonusaktionen, die hauptsächlich Umfragen waren, ergaben für mich keine Punkte. Ich habe mehrmals an Umfragen teilnehmen wollen, wurde jedoch entweder mittendrin aussortiert oder die Verbindung brach ab. Wenn man auf bestimmten Seiten seine Kreditkartendaten eingibt, soll man auch dreistellige Punktesummen gutgeschrieben bekommen. Das war mir jedoch zu risikoreich.
Ich hatte nach etwa sechs Stunden Aktivität einen Kontostand von 5,07 Euro. Ich habe beantragt, diesen Betrag auf mein Paypalkonto ausbezahlt zu bekommen.
Strafanzeige gegen den Betreiber Bernd Lindner
Zur Auszahlung kam es bisher nicht. Mein Konto wurde bei meinem nächsten LogIn nämlich gesperrt, weil die IP Adresse angeblich nicht mit der bei der Registrierung benutzten übereinstimmte. Der Betreiber verlangte daraufhin eine Erklärung mit Beispielen. Vielleicht hätte ich ihm zur weiteren Veranschaulichung auch noch ein Bild mit Wasserfarben malen sollen? Wenn es diese Erklärung nicht innerhalb von zehn Tagen gäbe, würden “sie” mein Konto und meine Provisionen löschen.
Da der Betreiber damit ankündigte, mir die Provisionen vorzuenthalten, liegt für mich damit ein strafbarer Betrug vor. Da ich womöglich nicht die Einzige bin, die so um ihr Geld gebracht werden sollte, könnte der Betrug gewerbsmäßig sein.
*Zusatz vom 31.03.2016: Im Testbericht auf dem Finanzblog von Frank Rindermann schildert dieser bei vergleichbarem Sachverhalt die Rechtsauffassung seines Anwaltes, von der auch ich ausgegangen bin: Erzielte Provisionen können nicht nachträglich durch „Bestimmungen“ [z. B. in den AGBs] wieder entzogen werden. Das Zurückbehalten des Honorars stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar.
Weitere Ausführungen in diesem Blog könnten etwaige strafrechtliche Ermittlungen gegen den Betreiber beeinflussen, weswegen ich bis auf Weiteres darauf verzichte.
*Zusatz vom 9.5.2016: Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Landau eine Entscheidung getroffen.
Auszahlungsgrenze
Ab 500 Coins bzw. 5 Euro soll Guthaben auf Paypalkonten ausgezahlt werden.
Erfahrungen mit Fan-Likes.de: Klares Fazit
Ich rate ausdrücklich von einer Geschäftsbeziehung mit dem Betreiber Bernd Lindner von von Fan-Likes.de ab.
Falls Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, freue ich mich über Ihre Schilderung per Mail an KristinaKralova [at] yandex.com.
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Die Wertungen entsprechen meiner persönlichen Auffassung.
Hallo,
bitte senden Sie doch eine Mail an Info@KralovaRecht.eu für mehr Details. Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Redaktion Králová Recht
Hallo Kristina,
vielen Dank für Deinen Bericht. Hat sich da mittlerweile noch etwas geändert?
lg
Andy von PAID4
Hi Andy!
Bisher nichts, Geld ist auch nicht eingelangt. Was hast Du für Erfahrungen gemacht?
LG
Meine erste Auszahlung wurde auch abgelehnt weil ich nicht regelmäßig Fotos auf Instagram Hochlade. Habe jedoch mehr durch Facebook Klicks verdient. Trotzdem wird nichts ausgezahlt. Der Kontakt mit Herrn Lindner ist äußerst unsympatisch. Kundenfreundlichkeit wird dort nicht groß geschrieben. Die Kommunikation ist einfach „Babyhaft“ wenn ich das so nennen darf. es wurde auch verlangt das ich mit meiner Bewertung mein Instagram Profil verlinke. Also ehrlich. Profil hab ich dort gelöscht. Brauch den Herrn Lindner nicht
Es tut mir sehr Leid, dass Sie auch negative Erfahrungen mit dieser Person gemacht haben. Danke fürs Lesen und Ihren Kommentar!
Ich würde Ihnen raten, das zur Anzeige zu bringen. Das scheint schon länger sein verstörendes Geschäftsbegehren zu sein. Man kann eine Auszahlung nicht „ablehnen“. Das Honorar ist durch die Arbeit verdient. Punkt.
Freundliche Grüsse