
Nachdem Reality-TV-Star Bastian Yotta im Juni 2020 eine einstweilige Verfügung gegen Kritiker Simon Bubori wegen dessen Kritik auf @yottahunterthree (Instagram) erwirkt hatte, habe ich eine Spendenkampagne für Simon gestartet; er soll die Chance haben, sich auf Augenhöhe gegen die Entscheidung vor Gericht zu wehren.
Spendenupdate
Nachfolgende Spendenbeträge sind bisher eingelangt:
- Spenden mit Kreditkarte auf GoFundMe: 879 Euro
- Spenden mit Paypal auf Betterplace: 780 Euro
- Überweisungen (für IBAN bitte Email senden): 125 Euro
Alle Spenden gehen zu 100 Prozent an Simon mit dem Zweck, seine Aufwendungen des Rechtsstreits zu minimieren. Die Plattformen und Paypal behalten allerdings ein paar Prozent an Gebühren ein.
Danke für eure Unterstützung bisher!
Angebot: Do-Follow-Backlink gegen 10-Euro-Spende an Simon
Spendentopf noch nicht angetastet
Die Prüfung des Sachverhalts ist noch im Gange und aus prozesstaktischen Gründen können bisher noch keine weiteren Schritte öffentlich besprochen werden.
Ich berichtete: Bastian Yotta erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Kritiker Simon Bubori
Neues Detail aus Einstweiliger Verfügung: Bastian Yotta unterlag zu 46 Prozent!
Mir liegt ja die gesamte 106-seitige einstweilige Verfügung samt Beilagen vor und ins Auge gestochen ist mir zunächst die Prozesskostenaufteilung:

Einfach erklärt:
Wenn ich jemanden verklage und behaupte, dass er mir 100 Euro schuldet und das Gericht entscheidet letztendlich, dass er mir jedoch lediglich 54 Euro schuldet, wird das Gericht die Prozesskosten (Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten, Auslagen der Zeugen, etc.) zu 54 Prozent der Gegenseite auferlegen (weil diese nur 54 Prozent der ursprünglich geforderten Summe bezahlen muss), während ich 46 Prozent der Gerichtskosten bezahlen muss (weil 46 Prozent meiner ursprünglichen Forderungssumme vom Gericht als unbegründet angesehen wurden).
Wären mir 100 Prozent und nicht 54 Prozent der ursprünglichen Forderungssumme zugesprochen worden, würde die Gegenseite auch 100 Prozent der Kosten bezahlen müssen (und nicht nur 54 Prozent und ich 46 Prozent).

Streitwert für Gerichtskosten bei immateriellen Rechtsgütern entscheidend
Nicht ganz so klar, aber trotzdem analog, verhält es sich in Verfahren mit immateriellen Streitgegenständen, wie z. B. mit (behaupteten) wahrheitswidrigen Äußerungen, den (behauptet) tangierten Persönlichkeitsrechten und den entsprechenden Unterlassungsansprüchen; diese werden vom Gericht entsprechend mit einem Streitwert bewertet.
Dabei spielt auch eine Rolle, wie berühmt die Person ist, über deren Rechtsgüter (Persönlichkeitsrechte, etc.) verhandelt wird.
>> Exfreundin Natalia Osada über Bastian Yottas verhalten:
Die Partei Bastian Yotta aka Bastian Josef Gillmeier bewertete das Verfahren im Übrigen mit 75.000 Euro Streitwert, während das Gericht in seiner Entscheidung 60.000 Euro Streitwert ansetzte – wenn man jetzt stänkern wollte, könnte man behaupten, dass Yotta seine Rechte und Wichtigkeit höher(wertiger) einschätzte als das Gericht es letztendlich tat 😉
Wenn das Gericht jetzt also in einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung feststellt, dass der Antrag z. B. nicht ganz haltbar bzw. schlüssig ist oder der Antragsteller (hier: Bastian Yotta) Teile seines Antrages nach Antragstellung zurückzieht, kommt es zu so einem Ergebnis; dass eben nicht der gesamte (Erst)Vortrag vor Gericht “durchgegangen” ist, sondern nur etwa 54 Prozent, wodurch auch die Prozesskosten analog aufgeteilt werden.
Woran das speziell bei Bastian Yotta liegen könnte, kann sich nun jeder selber denken 🙈
Bezughabender Post: Bastian Yotta – Mehr Schein als Sein
Wann bekommen die Spender die Quittungen?
Ich werde Anzeige erstatten, da
sie keine Quittungen ausstellen und das Geld als Einnahme verbuchen müssen.
Steuerhinterziehung!
Da ich nun Ihre IP Adresse habe, Herr G*, wird es wohl andersrum laufen.
Da Sie mich trotz Blockierungen weiter belästigen und denunzieren, erteile ich Ihnen hiermit virtuelles Hausverbot auf all den von mir verwalteten Plattformen.
Alles Gute.
Brillanter Konter, Kristina! Chapeau!! 👍🤣
Tja, Herr G*, wohl ganz falsches Mindset visualisiert… 🤔🤦🏻♂️
Batian, shut up, listen and learn! 🙈
LG
Rudi Men Tär
Lustiger Kommentar, Rudi!
Ich habe mit “Herr G*” tatsächlich nicht den Batian gemeint, um das bei dieser Gelegenheit noch einmal klarstellen zu können, sondern einen anderen Herrn G*, der mich über ein bestimmtes soziales Netzwerk immer wieder belästigt und verleumdet; durch seinen Kommentar hier haben wir jedenfalls nun die vollständige IP und können auch entsprechend bei einer Behörde vortragen.
Also, weiter immer weiter kommentieren, Rudi und nicht das Rudi Men Täre Englisch vergessen: Schtrong, helsi end full off enadschi!
LG 🍀