Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.“ (Quelle: bpb.de )
asdf
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
– EMRK Art. 8 Abs. 1