Kooperationsanfragen für Blogger: „aus ethischen Gründen kostenfrei“ 🤦‍♀️

Symbolbild: Eine Währung wenn es um dreiste Kooperationsanfragen für Blogger gehen soll, ist die Reichweite
Symbolbild: Eine angebliche Währung wenn es um dreiste Kooperationsanfragen für Blogger gehen soll, ist die Reichweitegewinnung

Kooperationsanfragen für Blogger sind toll, denn wenn es nach den Ansichten vieler Unternehmen geht, kann man den Mietzins ganz unproblematisch mit Reichweite bezahlen, die Autowerkstatt nimmt gerne die Drogerie-Wertgutscheine an und ganz besonders freut sich die Kassiererin bei Lidl über die ganzen Rezensionsartikel, wenn der Wocheneinkauf bezahlen werden will 🙂👍

[Unbezahlte unbeauftragte Werbung]

Der Soll-Zustand

Als BloggerIn verdient man sein Geld meist entweder

  • mit einem Werbebanner auf der Seite,
  • durch Affiliatelinks,
  • durch den Vertrieb eigener, auf dem Blog beschriebener, Produkte und Dienstleistungen oder
  • durch Kooperationen mit Unternehmen und Agenturen.

Der Ist-Zustand: Man kann ja mal fragen…

Ich komme nicht aus der Werbebranche, sondern habe mich von ganz unten zu meiner jetzigen Position hochgearbeitet und mich in diesem Prozess auch in zahlreichen Bloggergruppen vernetzt.

Ich kenne also sehr gut die Gedanken, die man als Hobbyblogger*in und Produkttesterin hat, aber genauso kenne ich nach diversen Lehrgängen und professionellen Beauftragungen auch den Arbeitsaufwand und den Wert der Arbeit von Influencern, Blog- und Portalbetreibern.

In einer Blogger-Facebookgruppe wurde kürzlich ein Posting von jemandem eingehend diskutiert, der sein Buch auf der Verkaufsplattform Amazon rezensiert haben möchte, was wiederum der Anlass für diesen Artikel ist.

Wie kalkuliert man als Blogger*in Preise für Kooperationen?

Rezensionen für Produkte auf Verkaufsplattformen sind verständlicher Weise begehrt: Ehrliche Bewertungen steigern die Umsätze, gute ebenso.

Für eine Preiskalkulation für eine Kooperation als Buchrezensentin würde ich

  • die Zeit für das Lesen des Buchs,
  • die Zeit für die Korrespondenz mit dem Verlag bzw. Self-Publisher,
  • die Zeit für die Erstellung des Beitrages,
  • ggf. eine Unkostenpauschale sowie
  • ggf. den Traffic der Plattform, auf der die Bewertung veröffentlicht werden soll,

berücksichtigen.

So nicht dieser eine Autor, der kürzlich in einer Blogger-Facebookgruppe als „Bezahlung“ für die Bewertung seines Buches lediglich den Kaufpreis von EUR 2,99 erstatten will:

Bildschirmfoto von Facebook: Angebot hinsichtlich einer Buchrezension

Kooperationsanfragen für Blogger: Professionell vs. Hobbyblogger

Offensichtlich richtet sich dieses „Angebot“ nicht an professionelle Blogger*innen und Rezensent*innen, was man auch an der Hochleistung eines vorherigen Rezensenten sieht, die der Autor als Bewertungsbeispiel anführt.

In der Praxis schicken auch viele Unternehmen und Verläge ihre Waren an Impressumsadressen, in der Hoffnung, dass das Produkt dann doch vielleicht irgendwo erwähnt wird und das ist auch ok (wenn nicht ausdrücklich im Impressum Zusendungen untersagt werden!).

Jeder soll auch seine Konditionen selbst aushandeln.

Jeder soll auch fragen dürfen und jeder soll seine Erfahrungen machen.

Dreiste Kooperationsanfragen für Blogger

Nachstehend führe ich aber ein paar Szenarien aus der Praxis auf, die ich selbst so bekommen habe und die ziemlich gut zeigen, wie man es nicht machen sollte:

1. Das Testprodukt als Bezahlung

Für einen Blogartikel „darf“ man als Bezahlung den Artikel dann behalten.

Klasse!

Klar reviewe ich da gerne euren sexy Sparschäler und morgen bei Aldi zahl‘ ich die Mortadella dann mit ebendiesem.

2. Die Reichweite als Bezahlung

Bezahlen können wir leider momentan nichts, aber die Reichweite wird Deinen Blog richtig pushen!

Super!

Dann frag ich gleich mal meine Vermieterin, ob ich die nächste Miete mit meiner „Reichweite“ bezahlen kann.

3. Ein Wertgutschein als Bezahlung

… und dafür würden wir uns mit einem Wertgutschein über EUR xx bei Dir bedanken!

Einwandfrei!

Dann frag ich gleich mal meine Universität / Versicherung / den Kindergarten / die Autowerkstatt, ob die auch EURE Wertgutscheine nehmen!

4. Kostenlos Arbeiten Und Dann Kommt (Vielleicht) Ein Bezahlter Auftrag

Wir haben ja noch nie mit dir zusammen gearbeitet und wissen auch nicht genau, was letztendlich raus kommen kann und deswegen machen wir die erste Zusammenarbeit erst einmal testweise unentgeltlich.

Genial!

Das nächste Mal, wenn ich ’nen Heizungstechniker brauche, lass ich ihn auch erstmal „testweise“ kostenlos arbeiten und stelle dann unverbindlich eine – sicherlich angemessen *hust* bezahlte – Kooperation in Aussicht.

5. Den Preis mit fadenscheinigen Argumenten drücken wollen

Verhandlungsversuche sind nicht unüblich und können sicherlich professionell geführt oder höflich abgelehnt werden. Was aber auch passiert, ist, dass in der Verhandlung dann übergriffige „Argumente“ kommen wie

  • dass die Kollegin xy das aber zu Preis x gemacht hat (30 Prozent vom angesetzten Preis) oder
  • dass das eigene Blogprojekt ja noch neu und relativ unbekannt sei (joa, deswegen schreiben Sie mich auch wegen einer Kooperation an 😉 ),
  • dass nun irgendein angeblicher Makel auf dem Blog angeführt wird,
  • und dann noch der Endgegner:

Wir haben ganz viele Blogger, die sich über unser Produkt freuen und die das gErNe KoStEnLoS machen!

Wahnsinn!

Achso, ja wenn ANDERE das machen, dann kann ICH ja keinen anderen Willen haben und muss mich Ihrer Vorgabe bedingungslos fügen. Kann ich dann bitte GLEICH ANFANGEN und KOSTENLOS für Ihr GESCHÄTZTES Unternehmen arbeiten?!

*sabber

Kooperationsanfragen für Blogger: Die glücklichen Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit

Nicht unproblematisch ist m. E. schon alleine die Anzahl an unprofessionellen (nicht abwertend gemeint) Hobbybloggern, die kostenlos Rezensionen für geschenkte oder vergünstigte Artikel schreiben den Unternehmen signalisieren, dass das der Standard sein kann.

Die Hoffnung darauf, dass bei Kooperationsanfragen für Blogger der Gegenüber Deinen Wert bzw. den Deines Projektes (er)kennt erfüllt sich nach meiner Erfahrung nicht oft, wenn man keine klar platzierte (Personen)marke ist, was bei den wenigsten Bloggern der Fall ist.

Aber gut; jeder soll seine eigenen Erfahrungen machen und man kann auch eine Produktrezension als „Bewerbung“ für die nächste Kooperation sehen; alleine dadurch muss nicht automatisch jede (zunächst) kostenlose Kooperationsarbeit schlecht sein.

Ich schaue immer noch sehr wohlwollend auf den sich hier abbildenden Markt, der sich nach diversen Ansichten ja selber regeln soll. Zum Problem wird es jedoch spätestens, wenn diese Flut an unprofessionellen kostenlos „arbeitenden“ Hobbybloggern beginnt, Stuss zu erzählen und den Markt – auf dem sie sich nicht wirklich selbst befinden – mit unreflektierten Ansichten mitgestalten will, so nämlich passiert im Kommentarbereich der oben erwähnten Autorenanfrage:

„per se aus ethischen Gründen kostenlos“ 🤦‍♀️

Bildschirmfoto von Facebook: „per se aus ethischen Gründen kostenlos“

„per se aus ethischen Gründen kostenlos“ 🤦‍♀️

So einen Mist habe ich selten gelesen.

„Per Se“ Kostenlos?!

Zu allererst ist Rezensionsarbeit, insbesondere die traditionelle Buchbesprechung, eine ganz normale Arbeit, die standardmäßig ganz normal entlohnt wird, wie jede andere Arbeit auch. Marcel Reich-Ranicki war zum Beispiel ein klassischer Literaturkritiker, der zeitweise nichts anderes gemacht hat als literarische Werke zu rezensieren.

Wenn sich ein Autor oder Verlag die Arbeit eines Rezensenten nicht leisten kann, ist das nicht das Problem der Rezensenten.

Wenn ich mir keinen fancy Haarschnitt leisten kann, ist das nicht die Angelegenheit meiner Friseurin, die sich dem Inhalt meines Geldbeutels beugen muss, sondern zunächst mal meine.

Das Schöne heutzutage ist, dass man sich mit Hilfe des Internets einen Expertenstatus aufbauen kann und das in JEDEM Bereich; Literatur, Technik, Gesundheit, Schönheit, Bekleidung, Kinderpflege, Bildung, etc.. Und dieser Status wird sich in der Regel im Wesentlichen durch Transferarbeit seines Wissens und seiner Ansichten auf ein Produkt bzw. Werk erarbeitet, also mit Rezensionen bzw. Wertungen in irgendeiner Form.

So auch z. B. mit Rezensionen von Büchern. Durch BloggerInnen.

Wie die Kommentatorin jetzt darauf kommt, zu behaupten, dass (Buch-)Rezensionen „per se“, also „automatisch“ bzw. „von sich aus“ KOSTENLOS sein sollen, ist mir absolut schleierhaft, zumal sie nach meinem ersten Gegenargument, das sie gar nicht überprüfen konnte und damit auch nicht hat, sofort angibt, selbst schon von Verlagen bezahlt worden zu sein.

Solche Äußerungen sind absolut untypisch für (tatsächlich schon einmal bezahlte) Literaturkritiker, weil sie wissen, was für eine Arbeit darin steckt.

Definition: per se lt. Google

Fachliche fehlende Qualifikation ist schon schwierig, aber nicht fachlicher, sondern persönlicher Inkompetenz zuzuschreiben ist der Zusatz der Kommentatorin, dass die Arbeit „aus ethischen Gründen“ unbezahlt sein soll.

Aus Ethischen Gründen Unbezahlte Arbeit :_)

Literaturkritiken sollen aus ethischen Gründen unbezahlt sein?!

Ehrliche, legale Arbeit soll an sich aus ethischen Gründen unbezahlt sein?!

Aus ethischen Gründen?!

Unbezahlt?!

In welchem Fall ist irgendeine Arbeit per se aus ethischen Gründen UNBEZAHLT?

Gibt es etwas UNETHISCHERES als ehrliche, legale, mühevolle Arbeit NICHT ZU BEZAHLEN?!

Und da stellt sich mir eine wichtige Frage: Wie kann man als offensichtlich nicht ehrliche und NICHT QUALIFIZIERTE Person auf einem Markt mitmischen wollen, auf dem man sich offensichtlich gar nicht ernsthaft selbst bewegt?

Was sind zur Zeit online für Menschen unterwegs?!

Solche unqualifizierten Aussagen schüren den Herd an dreisten Kooperationsanfragen für Blogger: Mit solchen Sätzen spielt man den in Punkt 1 – 5 genannten Unternehmen direkt in die Hände und macht die Arbeit für jede*n Blogger bzw. für jede Fachkraft – egal wo sie publiziert und wirkt – unnötig schwerer.

Es gibt doch noch gesunden Menschenverstand

Zum Glück sind im weiteren Verlauf noch andere DiskussionsteilnehmerInnen eingeschritten, die dem Ganzen Einhalt geboten haben:

Beispiel 1:

Facebookkommentar zu gekauften Bewertungen

Beispiel 2:

Kommentar von Burkard Asmuth

Welche dreisten Kooperationsanfragen hast Du als Blogger*in schon erhalten? Lass mir gerne einen Kommentar da 👇 oder schreib mir eine Email: Kontakt

Nur zur Klarstellung:

Dieser Blog ist nicht professionell und nicht ernsthaft monetarisiert. Ich „recycle“ hier alte Texte und Blogprojekte von mir und meinen KollegInnen, hier probiere ich Sachen aus und außerdem schreibe ich, was und wie ich will.

12 thoughts on “Kooperationsanfragen für Blogger: „aus ethischen Gründen kostenfrei“ 🤦‍♀️

  1. Ich persönlich bin auch nur ein Hobby Blogger aber wenn ich auf Firmen zugehe und ein bestimmtes Produkt testen möchte um dann eine Rezension darüber auf meinem Blog zu veröffentlichen, bekomme ich dieses Produkt nur leihweise und muss es nach dem test zurück schicken. 🤔 Was die dann wohl damit machen? Verkaufen wohl kaum. Ebenso wenn ich einen link in einem Blogbeitrag verstecken soll welcher dann direkt auf deren Seite führt, wird mir in der Regel ein lächerlicher Gutschein angeboten. Mittlerweile verlange ich dafür aber dann Geld, denn jeder link von außerhalb lässt deren Seite in der Google Suche nach oben wandern.

    1. Lieber Gipfelstürmer,

      ich denke, das zurück geschickte Produkt ist dann aus der höherpreisigen Kategorie und auch gebrauchte Produkte kann man weiter verkaufen. Einzelhändler machen das zum Beispiel als preislich erniedrigtes Produkt von „Ausstellungsware“ oder mit Vermerken wie „Packung geöffnet“, oder „Retourenware – einwandfrei“, etc. Auch Onlineshops haben andere Outlets, z. B. verkaufen Sie einen Karton mit Rückläufern für einen bestimmten Betrag x. Auf Youtube gibt es zum Beispiel Videos, wie solche Kartons von Amazon gekauft werden, das ist ganz interessant 🙂 Sogar der Kardashian-Clan verkauft seine (teilweise einmal zur Show getragenen) Kleidungsstücke auf kardashiankloset.com. Kim Kardashian hatte vor ihrer Zeit sogar einen ebay-shop für den Verkauf von Kleidung.

      Jeder kann natürlich seine Konditionen verhandeln, wie er will.

      Links verstecken, vor allem, wenn sie „do-follow“-Links sind, ist für eine Gegenleistung sogar rechtlich unzulässig (Wettbewerbsgesetz) und wird ebenfalls von Google geahndet, wenn die Wind davon bekommen. Ich hab mal gelesen: Es gab einen Floristen, der lauter Influencern Blumen geschickt hat, die dafür dann erwartungsgemäß dankender Weise ein Foto von der Pracht samt Link bzw. Erwähnung gepostet haben; die Blumenshop-Seite wurde von Google abgestraft, verschwand also in den Google-Ergebnissen im Nirvana, und der Blumenshop musste dann in mühsamer Kleinstarbeit alle Influencer darum ersuchen, diese Verlinkungen und Erwähnungen wieder rückgängig zu machen.

      Gegen Gegenleistungen (Geld oder Ware) dürfen legal allenfalls „no-follow“-Links oder welche mit dem neuen Attribut „sponsored“ gesetzt werden.

      Ich finde es gut, dass Du oder generell man sich nicht unter Wert verkauft und ich verstehe, dass das ein langwieriger innerer Prozess ist, für sich und seinen Wert im Arbeitsleben einzustehen.

      Mit dem Posting wollte ich im Übrigen im Wesentlichen sagen, dass jeder seine Konditionen aushandeln soll, wie er will, auch wenn es kostenfreie Tätigkeiten sein sollen und dass ich es jedenfalls nicht gut finde, wenn jemand auf dem Markt mit bizarren Behauptungen rumpfuscht, auf dem er / sie sich gar nicht bewegt.

      Danke fürs Lesen! Bis bald!

      Kristina

  2. Liebe Kristina,

    ich finde deinen Blogbeitrag absolut genial! Mir selbst ist es zwar bisher noch nicht so gegangen, dass ich um eine kostenlose Rezension gebeten wurde, was sich so an Angeboten allerdings im Netz finden lässt, grenzt an absoluter Unverschämtheit.
    Bisher wurde ich einmal von einem Online-Redakteur gefragt, ob er ein Rezensionsexemplar eines meiner Bücher bekommen kann. Ja, bekam er. Direkt vom Verlag zugesendet, die Rezension musste er nachweisen. Mich hat das nichts gekostet, aber er hat ja auch bei mir angefragt, nicht umgekehrt.

    Ich verdiene mir immer wieder mal mit ehrlichen Rezensionen ein paar Euro dazu. Und ich bekomme IMMER eine Bezahlung dafür. Selbstverständlich, aus ethischen Gründen ;), zuzüglich zum Buch dazu.

    Bitte behalte deine Meinung, deine Selbstsicherheit und deine Art zu Schreiben!
    Gerade solche Blogposts wie dieser hier sind unheimlich wertvoll!

    1. Hallo Melanie,

      danke für’s Lesen und Deinen Kommentar 🙂

      Vielleicht ist die Message etwas untergegangen: Wichtig ist m. E., dass jedeR selbstbestimmt entscheidet, zu welchen Konditionen er oder sie Kooperationen eingeht. Bedenklich dafür sind Übergriffigkeit und Manipulationsversuche in Konditionsverhandlungen und unreflektierte Beeinflussungen durch Menschen, die sich selbst nicht auf diesem Markt bewegen.

      Ich finde es wichtig, dass man sich nicht unter Wert verkauft und ich verstehe, dass das ein langwieriger innerer Prozess ist, für sich und seinen Wert im Arbeitsleben einzustehen. Umso ärgerlicher sind dann solch unreflektierten Beeinflussungen a la „per se aus ethischen Gründen kostenfrei“.

      Liebe Grüße

      Kristina

  3. Bei den ethischen Gründen muss ich dir widersprechen. Selbstverständlich darf eine Rezension NICHT vergütet werden. Und zwar nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch aus handfesten juristischen. Denn sobald du Geld annimmst für das Verfassen einer „bezahlten Rezension“, ist es eben keine Rezension mehr sondern schlicht und ergreifend Werbung. Das ist nicht tragisch. Auch Werbung ist legitim. Aber halt eben etwas anderes als eine unabhängige Buchbesprechung.

    1. Das stimmt nicht.

      Außerdem: Ich habe nicht geschrieben, dass Rezensionen nicht nicht vergütet werden dürfen oder sollen, sondern sogar gegenteilig, dass jeder seine Konditionen selbst gestalten soll. Weiters bin ich in einem Kommentar bereits auf wettbewerbsrechtliche und suchmaschinenbezogene Aspekte eingegangen.

      Der Tenor des Artikels ist, dass es problematisch ist, wenn Menschen, die sich nicht auf einem Markt bewegen, diesen mit unreflektierten Aussagen mitgestalten wollen und es so allen Marktteilnehmern erschweren.

      Insofern bleibt von Ihrem Kommentar nichts mehr übrig, auf das ich eingehen könnte, außer:

      Leseverständnis: Setzen, sechs.

      1. Ich habe gerade deinen gehässigen anderen Blog-Artikel gelesen, in dem es um diesen Kommentar hier ging.

        Weil du lieber austeilst als verstehst, hier noch einmal ganz einfach der Punkt meiner Aussage: Es gibt Werbung und es gibt Rezensionen.

        Werbung wird von Verlagen und Co. vergütet und muss von Gesetzes wegen gekennzeichnet werden. Is einfach so.

        Rezensionen sind redaktionelle Inhalte, die – ebenfalls von Gesetzes wegen – von Werbung klar zu unterscheiden sind und nicht vergütet werden dürfen.

        Das heisst nicht, dass man kein Geld für seine Werbung verlangen soll. Aber es heisst, dass Rezensionen und Werbung zwei Dinge sind, die sich ausschliessen.

        Wenn du also schreibst, dass „jeder seine Konditionen“ selber gestalten soll, dann rufst du nicht nur zu einer Straftat auf, sondern schadest mit deiner Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalt allen seriösen Bloggern.

        Kann man machen. Muss man aber nicht.

        1. Selten so nen Müll gelesen. Sie haben scheinbar ein Problem, Inhalte einfacher Texte zu verstehen.

          Bitte erfinden Sie in Zukunft keine Straftaten mehr! Sie sind bis auf Weiteres für zukünftige Kommentare gesperrt. Gute Besserung, „Swen Goldpreis“.

    1. Danke fürs Lesen und den Kommentar; das ist ja interessant, dass es ein ganzes Projekt gib, das sich mit diesen befremdlichen Kooperationsanfragen für Blogger beschäftigt. Ich denke, es ist wichtig, dass man sich untereinander austauscht.

      Sie haben übrigens den 100. Kommentar auf diesem Blog verfasst 🙂

      LG

      Kristina

  4. Grundsätzlich halte ich es für dreist wenn ein Unternehmen etwas kostenlos von einem haben möchte. Man kann dies als Blogger ja gerne machen wenn man meint, aber dies grundsätzlich als Unternehmen anzustreben geht m.E. gar nicht.

    Ich persönlich habe dies bei meinem Blog noch nicht gehabt. Nun gut, dieser ist keine 2 Monate online und neue Bücher für meinen Bereich gibt es soweit ich weiß auch nicht.

    1. Hallo Stephan,

      danke für Deinen Kommentar. Dann sei mal gespannt, was für Anfragen demnächst so kommen werden und halte uns auf dem Laufenden 🙂

      Würdest Du mir bitte verraten, wie Dein Cookie-Plugin heißt?

      Liebe Grüße

      Kristina

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